Agrisicilia Fruchtaufstriche
Bevorzugen Sie eher süßes oder herzhaftes Frühstück? Und falls Sie süße Brotaufstriche favorisieren, teilen Sie diese in Klassen ein? Der Gesetzgeber unterscheidet da nämlich sehr deutlich. Zu Omas Zeiten war das noch ganz einfach: Marmeladen waren Aufstriche aus gekochten Früchten. Konfitüren enthielten zudem viele Fruchtstücke. Die 2003 in Kraft getretene Konfitürenverordnung (KonfV) setzte dem ein Ende. Sie unterscheidet gleich sieben verschiedenen Arten von Fruchtaufstrichen: Konfitüre, Konfitüre extra, Gelee, Gelee extra, Marmelade, Gelee-Marmelade sowie Maronenkrem.
Konfitüren bestehen demzufolge aus Früchten, Zucker und Wasser. Ihre Grundlage ist Pülpe. Darunter versteht man den genießbaren Teil ganzer, zerstückelter oder zerdrückter Früchte. Von 1.000 g Konfitüre extra müssen mindestens 450 g aus Pülpe oder Fruchtmark bestehen. Äpfel, Birnen oder Melonen dürfen übrigens nicht verarbeitet werden. Anders als die extra Variante muss die reguläre Konfitüre nur 350 g Pülpe enthalten. Für manche Fruchtsorten wie Johannisbeere, Sanddorn oder Hagebutte gelten sogar niedrigere Werte. Laut KonfV ist Gelee „eine streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten sowie Saft oder wässrigen Auszügen einer oder mehrerer Fruchtarten“. Der Unterschied zwischen Gelee und Gelee extra ist lediglich die verwendete Menge an Saft bzw. wässrigen Frucht-Auszügen. Ihr Anteil entspricht dem der Pülpe in den Konfitüren. Eine Klasse für sich ist die Maronenkrem aus Esskastanien. Der Name ist eine Wortschöpfung der EU für die französischen Spezialität „crème de marrons“, auch als Kastanienmus bekannt. Sie besteht aus Zucker, Wasser und mindestens 380 g Maronenmark pro Kilo.
Aber was ist nun mit der Marmelade? Laut KonfV darf ein Fruchtaufstrich nur dann Marmelade genannt werden, wenn es sich bei den verwendeten Früchten ausschließlich um Zitrusfrüchte handelt. Per Definition gibt es also gar keine Erdbeermarmelade! Für Marmelade kann Pülpe, Fruchtmark, Saft, ein wässriger Auszug aus der Schale oder eine Kombination davon verwendet werden. Wichtig ist nur, dass für ein Kilo Marmelade mindestens 200 g Frucht verwendet wird. Davon müssen mindestens 75 g aus der Innenschicht der Fruchtwand stammen. Der Klassiker unter den Marmeladen ist die Orangenmarmelade. In Großbritannien versüßt man sich damit schon seit dem späten 17. Jahrhundert den Toast. Im Gegensatz zu vielen anderen typisch-britischen Speisen hat die Marmelade heute Fans auf der ganzen Welt. Die Gelee-Marmelade unterscheidet sich von der klassischen Variante nur in einem Punkt. Bei ihr wurden die unlöslichen Bestandteile soweit möglich komplett entfernt. Wer zu Hause selber gern Fruchtaufstriche einkocht, darf die eigenen Kreationen natürlich immer noch so nennen, wie er will. Es gibt die Erdbeermarmelade also doch – zumindest solange sie nicht im Laden verkauft wird.
Bei Agrisicilia kennt man nicht nur den Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre, sondern auch besonders leckere Zubereitungen dafür. Die fruchtig-frischen Aufstriche des sizilianischen Herstellers bringen italienische Lebensfreude auf den Frühstückstisch. Sechs Marmeladen und zwei Konfitüren verzaubern knusprige Croissants und frische Brötchen in reine Gaumenfreuden. Liebhaber von Zitrusfrüchten werden die Marmeladen in den Sorten Orange, Blutorange, Bitterorange sowie 3-Frucht besonders schätzen. Denn die frischen, aromatischen Früchte aus Bio-Anbau werden im sonnenverwöhnten Sizilien zunächst handverlesen und anschließend im Agrisicilia Familienbetrieb nach traditionellen Rezepturen zubereitet. Etwas ganz Besonderes sind auch die Konfitüren Feige und Orange-Erdbeer. Erleben Sie mit den Agrisicilia Fruchtaufstrichen echtes sizilianisches Lebensgefühl und Fruchtgenuss der Spitzenklasse.